Aktuelles

Aktuell bei der BG Münster

Nachbarschaftstreff - jeden Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr - Mainstrasse 28 - 70376 Stuttgart Münster -
Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen



Stuttgart, 30.06.2011; Die Baugenossenschaft Münster a.N. eG möchte aufgrund der Nachfrage Ihnen das Projekt: „Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen“ vorstellen!

Der Stadtteil Stuttgart Münster feiert in diesem Jahr seinen 80zigsten Tag der Eingemeindung zur Landeshauptstadt Stuttgart.

Wir sind der kleinste Stuttgarter Stadtbezirk und möchten uns als Genossenschaft, gerade an die älteren Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Pflegebedarf in unserem am 30. Juni 2011 eröffneten Nachbarschaftstreff wenden.

Der Nachbarschaftstreff wird mit in Zusammenarbeit mit dem ortsansässigen Altenheim und der Diakoniestation – ehrenamtlich bislang betreut. Dies ist derzeit leider nur an einem Tag in der Woche möglich. Da sich die viele ältere Bewohner zurückgezogen und vereinsamt fühlen haben wir in den von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten eine Freiraum geschaffen um ohne wirtschaftlichen Interessen einen zentralen Ort für eine unverbindliche Kontaktaufnahme zu Mitbewohnern im Stadtgebiet und Nachbarn zu ermöglichen. Dabei kommt es zu generationenübergreifenden Begegnungen und erleichtert allen Beteiligten den Kontakt mit der Umwelt. Ziel des Vorhabens ist es den Nachbarschaftstreff als zentralen Ort für Kontaktaufnahmen, Geselligkeit, Informationen Beratungen und Vermittlung von sozialen Diensten und als Ehrenamtsbörse zu etablieren.

Eine 73-jährige Bürgerin Frau B. hatte heute voll Freude mitgeteilt: „… wir treffen uns nachher – in unserem „Jugendhaus“ für die ältere Generation!“

Derzeit werden die Mittel für die Ausgestaltung der Treffen durch die Genossenschaft getragen. Zusätzlich werden eine Servicekraft für die Implementierung des Angebots und einige seniorengerechte Anschaffungen bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um seniorengerechte Gesellschaftsspiele (Karten- und Brettspiele oder Memory). Sämtliche baulichen investiven Maßnahmen sind von der Baugenossenschaft übernommen worden

Im Rahmen der lokalen Agenda sehen wir eine Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeit für die meist berufstätigen Angehörigen, die oftmals fernab ihrer Eltern leben und diese zurück gelassen haben. Unsere Zielgruppe ist somit auf sich selbst gestellt.
Wir als Genossenschaft sehen uns hier in der Verantwortung und wollen Zeichen setzen und Themen gegen die Vereinsamung und Fürsprecher werden für eine Verbesserung der lokalen Infrastruktur.

Sie sehen – ein kleiner, aber feiner Stadtbezirk ist Stuttgart Münster – zwar klein aber sich und seinen Bürgern und Aufgaben immer bewusst!




Hartz-IV-Reform – Baugenossenschaft befürchtet Kürzungen bei Unterkunftskosten

Stuttgart, 22.02.2011; Der Hartz-IV-Kompromiss ist unter Dach und Fach. Die Baugenossenschaft Münster a.N. eG warnt anlässlich dessen vor Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten.

Länder können Kommunen zum Pauschalieren ermächtigen. Nach zähen Verhandlungen steht ein Kompromiss zur Hartz-IV-Reform. Die Baugenossenschaft Münster a.N. eG wie auch der Deutsche Mieterbund befürchtet, dass nach der Neuregelung vielerorts die Kosten für die Unterkunft nicht mehr voll übernommen werden.

Die Neuregelung sieht u. a. vor, dass die Stadt Stuttgart ermächtigt werden soll, die Höhe der zu zahlenden Unterkunftskosten selbst zu bestimmen bzw. Pauschalen für die Mieten und Heizkosten festzulegen. Diese Regelung ist dem Vorstand der Baugenossenschaft Münster a.N. Michael Rosenberg-Pohl ein Dorn im Auge. Er befürchtet, dass die Landeshauptstadt Stuttgart diese Ermächtigung angesichts klammer Kassen nutzen wird, um Gelder einzusparen.
Der Rosenberg-Pohl fordert, dass es bei der Übernahme der Miete und Heizkosten in voller Höhe und einer Angemessenheitsprüfung im Einzelfall bleibt und appelliert an das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart, von ihrer Ermächtigungskompetenz keinen Gebrauch zu machen.



Zensus 2011

Stuttgart, 04.01.2011; Die Baugenossenschaft Münster a.N. eG beteiligt sich am Zensus 2011. Mit Augenmerk, so der Vorstandssprecher Rosenberg-Pohl, werden die Zahlen zusammengestellt. Die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung am 9. Mai 2011 seien von großem Interesse für die Zukunft. Nur anhand einer soliden Datenbasis sei eine vernünftige Stadtentwicklungspolitik möglich. Ebenso seien die Ergebnisse für die Ausrichtung der künftigen Klima- und Energiepolitik bedeutsam.

Rosenberg-Pohl erinnerte auch die Eigentümer der von der BGM verwalteten WEG´s daran, dass die die Baugenossenschaft als WEG-Verwalter gesetzlich verpflichtet sei, an der im Rahmen des Zensus stattfindenden Wohngebäudezählung teilzunehmen.

Die Mieter und Eigentümer müssten keinen Missbrauch ihrer Daten befürchten. Die Zusammenführung mit anderen Datenbanken sei ausgeschlossen. Der Nutzen aus der Befragung sei für die Eigentümer und die Baugenossenschaft deutlich höher als die Risiken und die Mühen, die Fragen zu beantworten.



Vorausschauende Modernisierungen

Stuttgart, 6. Dezember 2010; Wenn die BGM gesetzlich verpflichtet ist, ein veraltetes Heizungssystem bis 2020 auszutauschen, muss der Mieter die entsprechenden Baumaßnahmen bereits jetzt schon dulden. Aus diesem Grund hat die Baugenossenschaft Münster a.N. eG vorsorglich Gasanschlüsse in die zu modernisierenden Liegenschaften legen lassen. Geplant sind die Gebäude mit einem Nahwärmekonzept - über eine Zentralheizung - zu versorgen.

Die EnEV 2009 sieht vor, dass Nachtspeicherheizungen in Gebäuden schrittweise außer Betrieb genommen werden müssen. Nachspeicherheizungen, die vor 1990 aufgestellt wurden, dürfen ab 2020 nicht mehr betrieben werden. Die Baugenossenschaft Münster a.N. eG handelt also vorausschauend und wirtschaftlich sinnvoll, wenn sie die alten Nachtspeicheröfen bereits zeitnah entfernt und die Wärmeversorgung auf eine Zentralheizung umstellt, anstatt im Falle von notwendigen Reparaturen weiter in ein Heizsystem zu investieren, das in dieser Form lediglich noch knapp 10 Jahre betrieben werden darf.
Der Mieter ist daher jedenfalls gemäß § 242 BGB i.V.m. dem Mietvertrag und § 10a EnEV 2009 verpflichtet, die Arbeiten zu dulden. Darauf, ob auch die Voraussetzungen des § 554 Abs. 2 BGB vorliegen, kommt es nicht an.
Ob die Umstellung der Wärmeversorgung aufgrund des konkreten Nutzungsverhaltens eine Erhöhung der Heizkosten zur Folge hat, ist im Rahmen der Duldungspflicht unerheblich.
(AG Frankfurt, Urteil v. 6.5.2010, 33 C 4250/09 - 26)



Weihnachtsmarkt Stuttgart Münster

So richtig weihnachtlich!

Stuttgart, 29. November 2010; Je später der Abend, desto voller der Weihnachtsmarkt auf dem Schulhofgelände der Werkrealschule Elise-von-König am vergangenen Samstag. Die Einstimmung durch die Bezirksvorsteherin Frau Renate Polinski auf den 1. Advent bei strahlendem Sonnenschein aber bitteren Frostgraden erwärmte die Besucher und erfüllte die Vorstellungen der teilnehmenden Vereine und Gewerbetreibenden.

Dicht gedrängt standen die Menschen auf dem Schulhof und wärmten sich mit Glühwein und Früchtepunsch.

Wer am Samstag um 11:00 Uhr zur Eröffnung des Münster Weihnachtsmarktes kam, hörte nicht nur die ansässige Blaskapelle spielen, sondern hatte auch den besten Überblick über die vielfältigen und ausgewählten Angebote der Vereine und Aussteller. Denn je dunkler es wurde, desto mehr Menschen zog es auf den Schulhof, so dass gegen Abend von den Ständen selbst wenig zu sehen war, wenn man nicht unmittelbar davor stand. Die längste Warteschlange gab es an den Ständen mit Essen und Trinken, denn mit sinkenden Temperaturen wuchs der Absatz an Glühwein. Die durch den HGV Münster aufgestellte Kinder-Dampflock-Bahn dampfte und zischte Runde um Runde, zur Freude der mitfahrenden Kinder und der Umstehenden.

Draußen an den Ständen gab es viel Abwechslung und kreative Ideen für Weihnachtsschmuck und Geschenke. Glaskugeln und Jahreskalender fanden ebenso ihre Käufer wie Adventsdekorationen und auch wärmende Schals und Handschuhe. Weihnachtstee wird jetzt in vielen Haushalten auf dem Adventskaffeetisch stehen und zu den vielen selbstgebackenen Gutsle bestens schmecken. Die Bezirksvorsteherin Frau Polinski, der Bezirksbeirat Münster und Stefan
Sendelbach von Cooltours, Incoming-Stuttgart, warben am gemeinsamen Stand für die ersten Eintrittsarmbänder für die kommende Münster-Nacht am 2. Juli 2011. An diesem Erlebnistag wird an über 20 Standorten Kultur, Musik und Begegnung stattfinden um selbstbewusst und lebendig den 80. Geburtstag des Stadteil Stuttgart Münster zu feiern.

Angenehm empfanden es viele Besucher, dass die Mitglieder von Vorstand, Aufsichtsrat und der Geschäftstelle als Ansprechpartner auf dem Stand der Baugenossenschaft vertreten waren. Bei Früchtetee und Gebäck wurde vor allem das Neubauvorhaben 15 Mietwohnungen Illerstraße 19 und 21 in Stuttgart Münster erläutert und vorgestellt.
Die Vorsitzende des vdk Münster e.V., Frau Heidi Boller, freuten sich über die neu enstehenden 8 behindertengerechten und barrierefreien Mietwohnungen im Mehrgenerationenhaus der Baugenossenschaft Münster a.N. eG.

Beim sonntäglichen Adventsmittagstisch wurde vielfach bekräftigt: "Schön das der Musikverein und die Mitglieder der Chorgemeinschaft wieder weihnachtliche Melodien spielten und nie zu laut, aber so, dass Weihnachtsstimmung aufkam.".



Schlechte Nachrichten aus dem Bundestag „Soziale Stadt“ vor dem Aus

Stuttgart, 4. November 2010; 1999 hat die Bundesregierung das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" aufgelegt, um in Stadtteilen mit sich verstärkender Konzentration von Problemen zu engagieren. Es werden Projekte finanziert, die die lokalen Probleme aufgreifen sollen. Diese sind ganz zentral: Integrationsmaßnahmen und Projekte der Bildungsförderung. Diese sind die Schlüsselbegriffe der aktuellen politischen Debatte.

Die "Soziale Stadt" ist damit das einzige Städtebauprogramm, das a) ausschließlich auf die sozialen Brennpunkte gerichtet ist und b) nicht nur Investitions-, also Baumaßnahmen fördert, sondern auch soziale Projekte.

Nun soll am Städtebau gespart werden. Im Bauministerium von Peter Ramsauer, der sich wider jeden Nachhaltigkeitsdiskurs zur Stärkung des ländlichen Raums bekennt, stand lange eine Halbierung aller Programme im Raum - neben "Soziale Stadt" z.B. Stadtumbau Ost bzw. West, städtebaulicher Denkmalschutz u.a..

Nach massivem Protest der Bauminister aller 16 Länder ist der Bauausschuss davon am 6.10.2010 etwas abgerückt: Nun sollen nur noch 25% eingespart werden. Aber: Durch die Städtebauförderung sollen nur noch reine Bauvorhaben finanziert werden; soziale Projekte - das Herz und die Stärke der "Sozialen Stadt" - würden nicht mehr förderfähig. Es darf künftig gebaut werden aber "Sozialarbeit ist Aufgabe der Kommunen" - als würden soziale Problem nur auf kommunaler und nicht auf Bundesebene generiert. Betroffen wären 571 Stadtteile bundesweit mit ca. 3,8 Mio. EinwohnerInnen. Viele davon wissen gar nicht, wie sehr sie von der Sozialen Stadt durch Unterstützung der Kitas, Schulen, Nachbarschaftsheime oder Vereine profitieren - aber sie oder ihre Kinder würden wahrscheinlich die Sprachförderung, die Stadtteilbibliothek, Computerkurse, Hartz IV-Beratung oder Kleiderbörse vermissen.

Die Baugenossenschaft Müster beteiligt sich erfolgreich in Stuttgart Freiberg und Stuttgart Neugereut im Rahmen des Projet "Soziale Stadt" um nicht nur durch Modernisierungen sondern auch durch ihr soziales Engagement die Stadt als attraktiven Standort für Familien und Singel´s wie Paare zu fördern.



BGM Logo

Kürzungen im CO2- Gebäudesanierungsprogramm sollen geringer ausfallen

Stuttgart, 5. Oktober 2010; Im Zuge der Verabschiedung des Energiekonzepts der Bundesregierung wurde auch über eine Ausweitung des Bewilligungsrahmens für das CO2-Gebäudesanierungsprogramms diskutiert.

Dem äußerst erfolgreichen Gebäudesanierungsprogramm, welches noch in diesem Jahr mit 1,4 Milliarden Euro ausgestattet wurde, drohte für das kommende Jahr eine Reduzierung auf nur noch 430 Mio. Euro. Selbst wenn man das Vorziehen der Bundesmittel, welches für die Förderspitzen der vergangenen beiden Jahre ausschlaggebend war, außer Betracht lässt, würde ein Zurückfahren auf 430 Mio. Euro immer noch eine erhebliche Reduzierung gegenüber der bisherigen Förderung darstellen.
Im Zuge der Verabschiedung des Energiekonzepts der Bundesregierung wurde nun entschieden, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zum Einen auch über 2011 hinaus fortgeführt werden soll und zum Anderen, dass für 2011 zusätzlich 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen und der Bewilligungsrahmen nunmehr ca. 930 Millionen Euro beträgt.
Die Baugenossenschaft Münster hat für Ihre Modernisierungsarbeiten aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 480.000 Euro erhalten.


Vor alem Frauen wohnen im Alter allein

Stuttgart, 2. September 2010; Ältere Menschen bleiben nach dem Verlust des Partners häufig allein im eigenen Haushalt. Da die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern kürzer ist, sind besonders Frauen davon betroffen. Von allen Frauen ab 60 Jahren, die 2009 in einem Privathaushalt lebten, wohnten 40% allein in einem Einpersonenhaushalt. Die geht aus dem Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa, hervor.

In der Altersgruppe von 60 bis 64 Jahren war der Anteil der allein lebenden Frauen noch relativ gering (23%). In der Altersgruppe von 70 bis 74 Jahren betrug die Alleinlebendenquote der Frauen bereits 36 Prozent. Ab 85 Jahren lebten fast drei Viertel (74%) der Frauen allein.

Von allen Männern ab 60 Jahren, die 2009 in einem Privathaushalt lebten, wohnten 18 Prozent allein in einem Einpersonenhaushalt. Mit fortschreitendem Alter nimmt die Alleinlebendenquote weniger stark zu als bei den Frauen. Ab 85 Jahren lebten 35 Prozent der Männer allein. Damit war dieser Anteil nicht einmal halb so hoch wie bei den Frauen.

Weitere Ergebnisse zur Alters- und Lebenssituation von älteren und jüngeren Menschen enthält unser Geschäftsbericht 2009 und die Broschüre "Frauen und Männer in verschiedenen Lebensphasen".



Deutscher Mietgerichtstag e.V.

Die BG-Münster ist Mitglied des Deutschen Mietgerichtstag

Stuttgart, 8. Juli 2010; Die BGM ist als Baugenossenschaft eine Mietervereinigung die sich satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat das Ihre Mitglieder – gut und sicher - wohnen. Nichts liegt dabei näher, sich zum Wohl der Mieter und Mitglieder, dem Thema Mietgesetzgebung, –Auslegung, –Erörterung und Verbreitung zu widmen. Der Deutsche Mietgerichtstag wurde 1997 von interessierten Mietrechtsjuristen aller beruflichen Fachrichtungen gegründet. Er soll Juristinnen und Juristen als Forum des Erfahrungsaustausches für das Mietrecht und das entsprechende Prozessrecht dienen. Hierzu veranstalten wir den jährlich stattfindenden Deutschen Mietgerichtstag in Dortmund.

Für unsere Baugenossenschaft ist es selbstverständlich, dazu beizutragen, dass das Mietrecht im Sinne des Betroffenen angewandt wird.

Der Mietgerichtstag e.V. will dabei insbesondere

• Beiträge zu einer ausgewogenen Mietrechtsordnung leisten,
• den praktischen Erfahrungsaustausch über Fragen der Rechtsanwendung fördern,
• die einheitliche Rechtsanwendung fördern,
• die Rechtsfortbildung unterstützen,
• den Kontakt zwischen den in der Rechtsprechung tätigen Juristinnen und Juristen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie sonstigen in der Praxis und Wissenschaft tätigen und mit mietrechtlichen Fragen befaßten Juristen fördern,
• die Fortbildung auch hinsichtlich für das Mietrecht und seine praktische Anwendung wichtigen nicht juristische Fragestellungen fördern,
• Kontakte zu Gesetzgebungsorganen (Bundestag, Bundesrat, Landesparlamenten) fördern,
• Kontakte zur Bundesregierung und Landesregierungen insbesondere mit den dort mit mietrechtlichen Fragen befaßten Stellen fördern,
• Kontakte zu anderen Verbänden und zwar sowohl den Interessenverbänden der Wohnungswirtschaft und der Mieterorganisationen wie auch zu anderen fachverwandten Organisationen, Fachverbänden, Vereinen und Parteien fördern,
• wissenschaftliche Leistungen und Forschungen auf dem Gebiet des Mietrechts, dem Prozeßrecht und anderer bei der Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen Rechtsgebiete fördernd unterstützen.



Hr. Michael Rosenberg-Pohl

Baugenossenschaft investiert 2,8 Millionen

Stuttgart, 16.06.2010; Die Baugenossenschaft Münster ist die kleinste Wohnungsbaugenossenschaft auf Stuttgarter Gemarkung - inzwischen 90 Jahre alt geworden aber keineswegs altersmüde.

Baubürgermeister Matthias Hahn ist ein begeisterter Baggerführer und hat fast schon jede Baggertype bei diversen Baggerbissen bedienen können. Auch heute hob er elegant die Erde beim symbolischen Akt aus, wollte gar nicht mehr aufhören ...

Beim traditionellen Spatenstich überwiegte der Lustfaktor. Bei strahlendem Sonnenschein mit Bauhelm standen am Spaten: Bezirksvorsteherin Renate Polinski, Geschäftsführer Michael Rosenberg-Pohl, Vorstandsvorsitzender Manfred Kanzleiter, Vertreter der Genossenschaft, der Baufirmen und der Architekt Herr Beutter.

Heute hat Stuttgarts Baubürgermeister Matthias Hahn mit einem Baggerbiss das neueste Projekt der Baugenossenschaft Münster a.N. eG, einen Neubau mit 15 Mietwohnungen und Tiefgarage in der Illerstraße auf den Weg gebracht.

Im Rahmen des Mottos der Genossenschaft: " Fit für die Zukunft" entsteht dieser Neubau - der erste der Genossen seit 15 Jahren - in den 2,8 Millionen Euro investiert werden.

Das Neubauvorhaben entsteht auf dem Gelände einer ehemaligen Sattlerei und ist zentrumsnah gelegen.

Die Zwei-, Drei- und Vierzimmerwohnungen sind barrierefrei, über Aufzüge zu erreichen, ebenso natürlich auch die Plätze in der Tiefgarage, wo für jede Wohnung ein Stellplatz zur Verfügung stehen wird.

Durch die optimale Nutzung der Wärmedämmung und den Einsatz von Solarenergie werden die Heizkosten erheblich gesenkt.

Der Innenhof des Anwesens wird begrünt werden und zeichne sich durch eine hohe Aufenthaltsqualität aus, so Michael Rosenberg-Pohl, Geschäftsführer der Genossenschaft.

Im Herbst 2011 wird mit dem Einzug der ersten Mieter gerechnet - in Wohnungen, die für Familien, aber auch für Senioren und Singles geeignet sind.




Betriebskostenanalyse 2009

Stuttgart, Mai 2010: Betriebskostenabrechnung 2009

In den vergangenen 10 Jahren ist der Anteil der Ausgaben für das Wohnen an den Gesamtausgaben der privaten Haushalte nahezu unverändert geblieben. Darauf weist die BGM in Stuttgart hin.
„Im Durchschnitt der Jahre gaben die privaten Haushalte in dieser Zeit 22,4 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Wohnung, Wasser, Strom und die Beheizung aus“, so der geschäftsführende Vorstand der BGM Michael Rosenberg-Pohl.

Aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes gehe hervor, dass dieser Anteil im Jahr 2009 bei 24,4 Prozent lag. Dass der Anteil der Wohnausgaben in den vergangenen Jahren leicht über dem langjährigen Durchschnitt liege, sei eine Auswirkung der höheren Kosten für Heizung und Strom.
Hierfür stiegen die Preise in den vergangenen drei Jahren jeweils um drei bis acht Prozent. Für Nettokaltmieten und Nebenkosten sei hingegen festzustellen, dass die jährliche Steigerung mit rund einem Prozent in den Jahren 2000 bis 2008 immer unter der allgemeinen Preissteigerung lag. „Die subjektiv wahrgenommene starke Verteuerung des Wohnens ist ein Zerrbild. Die Teile des Wohnens, die sich verteuert haben, betreffen einzig die Nebenkosten, auf die Baugenossenschaft als Vermieter keinerlei Einfluss haben“, sagte Rosenberg-Pohl.




KfW unterstützt altersgerechten Wohnungsumbau

Stuttgart, April 2010: Die KfW Bankengruppe ergänzt ab dem 1. Mai das aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung subventionierte Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" um eine Zuschussvariante.

Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro kann ein Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 Prozent pro Jahr effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen. Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten Standard dar, der genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt.



BGH: Vermieter von Sozialwohnung kann bei unwirksamer Renovierungsklausel Mieterhöhung verlangen

Stuttgart, März 2010: Die Baugenossenschaft als Vermieter einer preisgebundenen Wohnung kann - anders als bei preisfreiem Wohnraum - eine Mieterhöhung verlangen, wenn die Abwälzung der Renovierungspflicht auf den Mieter fehlgeschlagen ist.

Hintergrund

Der Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung stellte während des Mietverhältnisses fest, dass die im Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter Schönheitsreparaturen ausführen muss, unwirksam ist. Er bot dem Mieter daher an, die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen. Anderenfalls müsse er die Miete erhöhen, da nun er - der Vermieter - die Schönheitsreparaturen ausführen müsse.

Der Mieter lehnte eine Vertragsänderung ab. Daraufhin erklärte der Vermieter, dass er die Miete gemäß § 28 Abs. 4 II. BV um 60,76 Euro erhöht. Der Mieter zahlte die verlangte Erhöhung nicht. Der Vermieter hat Klage auf Zahlung der erhöhten Miete erhoben.

Entscheidung

Der BGH gibt dem Vermieter Recht. Der Vermieter war berechtigt, die Miete einseitig um den streitigen Betrag zu erhöhen.

Nach § 28 Abs. 4 II. BV darf der Vermieter einen Zuschlag zur Kostenmiete in Ansatz bringen, wenn er die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat. Das ist hier der Fall. Der Vermieter darf den Zuschlag bei der Kostenmiete nur dann nicht verlangen, wenn er die Kosten der Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter abgewälzt hat. Hat der Vermieter die Abwälzung zwar beabsichtigt, ist damit aber gescheitert, darf er den Zuschlag verlangen.

Das steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH, wonach der Vermieter von frei finanziertem Wohnraum bei unwirksamer Renovierungsklausel keinen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Anders als im preisfreien Wohnraum wird die Vergleichsmiete im preisgebundenen Wohnraum nämlich nach Kostenelementen ermittelt und richtet sich nicht nach der marktüblichen Miete.

(BGH, Urteil v. 24.3.2010, VIII ZR 177/09)

§ 28 II. Abs. 4 BV lautet:

Die Kosten der Schönheitsreparaturen in Wohnungen sind in den Sätzen nach Absatz 2 nicht enthalten. Trägt der Vermieter die Kosten dieser Schönheitsreparaturen, so dürfen sie höchstens mit 8,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt werden.



Rosenberg-Pohl präsentiert gute Bilanz

Stuttgart, 30.06.2009: Gestern hat die Baugenossenschaft Münster zu ihrer 85. Mitgliederversammlung ins Feuerwehrmuseum Stuttgart eingeladen. Dabei zog Michael Rosenberg-Pohl, der Vorstandsvorsitzende der Baugenossenschaft eine positive Bilanz für das Geschäftsjahres 2008.

Dr. Friedrich Bullinger vom Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., der jüngst sein 100 jähriges Bestehen feierte, hielt die Eröffnungsrede: Besonderen Augenmerk richtete Bullinger auf die Herausforderungen, die in den nächsten Jahren, nicht zuletzt im Zeichen der Wirtschaftskrise auf die Wohnungswirtschaft zukommt: Dazu zählen, die demografische Entwicklung, die Veränderung der Arbeitsgesellschaft und die zunehmende Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich.

Im Osten der Republik ist ein Wohnungsleerstand von bis zu 20 Prozent zu verzeichnen. Im Westen dagegen sind bislang lediglich Teile Nordhessens und Bayerns von diesem Problem betroffen. In Baden Württemberg ist das bislang kein Thema, betonte er. Dort ist die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nach wie vor das größte Problem. Auch hätten sich die Ansprüche an das Wohnen seit der Gründung der Bundesrepublik erheblich gesteigert. 1949 kam man noch mit durchschnittlich 20 Quadratmeter Wohnfläche aus, heute beanspruchen Mieter einen Wohnflächenbedarf von ungefähr 44 Quadratmeter . Dieser höhere Anspruch gelte auch für das Heizverhalten. Heute wird die ganze Wohnung geheizt, damals begnügte man sich mit einem beheiztem Raum. Deshalb sind heute Investitionen in die energetische Modernisierung und in die Funktionalität von Gebäuden von größter Bedeutung.

Im Hinblick auf diese ökologischen, ökonomischen und soziale Herausforderungen ist die Genossenschaftsidee nach wie vor eine aktuelle Antwort, betonte Dr. Bullinger.

2,5 Millionen Euro seien in die Bestandspflege von 600 Wohneinheiten investiert worden, merkte Michael Rosenberg-Pohl, Vorstandsvorsitzender der Baugenossenschaft Münster, in seinem Geschäftsbericht 2008 an. Der Jahresabschluss verzeichne eine stetig wachsende Bilanzsumme, die aktuell um eine Million Euro erhöht wurde. Das Geschäftsjahr 2008 weise einen Jahresüberschuss von 62.213,68 Euro aus. Die Eigenkapitalquote der Genossenschaft liegt derzeit bei einem Stand von 41 Prozent, das ist ein überdurchschnittlicher Wert, da 70 Prozent des Wohnungsbestandes modernisiert sind.

Die Sollmieten sind durch Modernisierung und Neuvermietungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 56.000 Euro gestiegen, sagte Rosenberg-Pohl. Die durchschnittliche Miete betrage in der Baugenossenschaft bezogen auf die Gesamtwohnfläche 5,53 Euro/qm. Damit liege die Miete unter dem Stuttgarter Mietspiegel, der laut des Stuttgarter Mietervereins bei 8,49 Euro/qm für vergleichbaren Wohnraum liegt.

Die Mietforderungen hätten sich von 0,4 auf 0,2 Prozent verringert. Nichtsdestotrotz sei dies ein wichtiger Faktor bei der Investitionsplanung, denn laufende Einnahmen aus Mietzahlungen sichere und rechtfertige Ausgaben und Investitionen, betonte Rosenberg-Pohl. Regelmäßige Begehungen und Kontakte zu den Mietern in den Wohnanlagen sei vorbeugend und führe zu positiven Ergebnissen.

Wohn- und Lebensqualität und günstige Mietpreise schliessen daher nicht aus, doch sind die Bau- und Wohngenossenschaften ebenso den Mechanismen des freien Marktes unterworfen. Darüber hinaus binde der Dokumentations- und Verwaltungsaufwand, wie Risikomanagement, Controlling, Marktanalyse oder die Organisationsentwicklung, die Mitarbeiter, die immer weniger Kapazitäten für die Pflege der Kontakte zu den Mietern und Mitgliedern frei hätten.

Desweiteren habe man 2008 zusammen mit 15 weiteren Wohngenossenschaften eine Stuttgarter Marketinginitiative gestartet, um die Besonderheiten und Vorteile einer Genossenschaft ins Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken.

Insgesamt steht die Mitgliederversammlung unter einem guten Motto: "Damit sie auch morgen noch - gewohnt gut wohnen!"



90 Jahre Baugenossenschaft Münster am Neckar eG

Stuttgart, 31.03.2009: Wohnungsbaugenossenschaften stark in Baden-Württemberg – Erfolgreich in die Zukunft durch gemeinsame Marketinginitiative

Die Wohnungsbaugenossenschaften haben den stetigen Veränderungen des Wohnungsmarktes mit einer eigenen Marke und innovativen Konzepten begegnen, um weiterhin erfolgreich zu bestehen. Aus diesem Grund haben 15 Stuttgarter Baugenossenschaften die Marketinginitiative Stuttgart als Teil der Marketinginitiative Deutschland gegründet, um die Besonderheiten des „genossenschaftlichen Wohnens“ nach außen zu tragen.

Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung – das sind die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken aufgebaut ist. Zukunft und Fortschritt aus Tradition lautet damals wie heute ein Slogan der Wohnungsbaugenossenschaften, die sich inzwischen als moderne Dienstleistungs-Unternehmen verstehen.

Das Verbessern und Erhalten der Wohnqualität ist ein vorrangiges Ziel, daher stehen auch Modernisierung, Sanierung und Instandhaltung der Wohnungen und Gebäude an vorderster Stelle der unternehmerischen Ziele. Aber auch die Erschließung neuen Wohnraums ist wichtig, deshalb spielen Neubauinvestitionen eine große Rolle. Ferner zeigen die unterschiedlichen Wohnkonzepte - von der Mietwohnung über Mehrgenerationenhäuser und integratives Wohnen bis hin zum Betreuten Wohnen - deutlich: Genossenschaftliches Wohnen bietet für jedes Lebensalter eine Lösung.

Die Genossenschaften unserer Initiative stehen für moderne Dienstleistung und Kundenorientierung durch flexible Beratung und guten Service rund ums Wohnen. Wohnen in Genossenschaften ist darüber hinaus mit Sicherheit, Service, Solidarität in gelebten Nachbarschaften und Selbstbestimmung verbunden.

Die 15 Wohnungsbaugenossenschaften sind im Stadtgebiet Stuttgart und darüber hinaus seit über 100 Jahren an vielen Standorten in Baden-Württemberg präsent. Näheres unter www.wohnen-aber-besser.de und www.wohnungsbaugenossenschaften.de.




Hr. Michael Rosenberg-Pohl

Die Baugenossenschaft Münster am Neckar eG begrüßt BGH-Urteil zur Erleichterung energetischer Modernisierung

Stuttgart, 04.03.2009: Ein Mieter hat den Einbau einer Heizungsanlage anstelle von Gaseinzelöfen zu dulden, wenn der Vermieter den Einbau aufgrund behördlicher Anordnung oder rechtlicher Verpflichtung vornehmen muss. Dabei ist der Mieter verpflichtet, an einer zeitnahen Terminabstimmung mitzuwirken. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden (Urteil vom 04.03.2009, VIII ZR 110/08).

Die Mitglieder Baugenossenschaft Münster a.N. eG, als auch des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßen diese Entscheidung, weil sie Vermietern die energetische Modernisierung erleichtert. "Das Urteil trägt dazu bei, dass zumindestens bei behördlicher Anordnung oder rechtlicher Verpflichtung einzelne Mieter notwendige Modernisierungen in Wohnanlagen nicht zu Lasten des Vermieters und der übrigen Mieter verhindern können“, führte Michael Rosenberg-Pohl, Geschäftsführender Vorstand der BGM aus.

Nach der Entscheidung des BGH kommt es in solchen Fällen nicht darauf an, ob die Maßnahme für den Mieter eine Härte im Sinne des Paragraphen 554 BGB bedeutet. Der Vermieter muss auch nicht die gesetzlichen Anforderungen einhalten, die sonst bei der Ankündigung von Mo-dernisierungsmaßnahmen erforderlich sind. Der Mieter hat die Maßnahme aus dem Gesichts-punkt von Treu und Glauben zu dulden.


Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaften engagieren sich auf dem Stuttgarter Weihnachtsmarkt

Stuttgart, 05.01.2009: Jedes Jahr im Dezember verwandelt sich Stuttgarts Innenstadt mit 270 geschmückten Ständen zu einem der größten und schönsten Weihnachtsmärkte Europas. Ein Stand ist anders als all die anderen: Der Erlös aus den am Stand vom Verein Weihnachtsmann & Co. verkauften Weihnachtsgeschenken geht ohne Abzüge an soziale Einrichtungen für bedürftige Menschen.

Diesmal hat sich erstmals die Marketinginitiative der Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaften in den Dienst des traditionsreichen Stuttgarter Vereins gestellt. Vom Azubi bis zum Vorstand haben die 15 Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaften Standdienst für den guten Zweck geleistet. „Wir wollen uns stark machen für bedürftige Stuttgarter Bürger, denn das entspricht unserem grundsätzlichen Handeln, Gemeinschaft zu fördern und soziale Aspekte im Auge zu behalten“, betont Klaus-Dieter Kadner von der Baugenossenschaft Feuerbach-Weilimdorf stellvertretend für die gesamte Initiative. Außerdem haben die Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaften dem Verein eine Spende von 5.000 Euro überreicht, die an eine soziale Einrichtung geht. Der Vorstand der BGM, Herr Michael Rosenberg-Pohl, als Schatzmeister der Marketinginitiative, bestätigt: "Weihnachtsmann & Co. und die Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaften sind jeden Euro wert!".

Weiteres Geld im Sinne der gelebten Solidarität kam durch den Verkauf von Waren in die Kasse, die einen Bezug zum Thema Wohnen und Leben haben, wie Nudeln in Hausform und hochwertige Heimwerkerwerkzeuge. Ein guter Nebeneffekt: Die Besucher des Standes zeigten Interesse für das Wohnen bei Genossenschaften und konnten sich einen Flyer mit Basisinformationen mitnehmen. Das Fazit der Initiative ist doppelt positiv, denn nicht nur die Geldspende und die Verkaufserlöse für den guten Zweck können sich sehen lassen, sondern auch die Kontaktzahlen zu potenziellen Mietern. Auch am folgenden Weihnachtsmarkt will sich die Marketinginitiative wieder an der Weihnachtsaktion beteiligen.



Zum 1.1.2009 sind die Änderungen der Heizkostenverordnung in Kraft getreten.

Stuttgart, 29.12.2008: Am 1. Januar 2009 tritt die auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) erlassene neueste Fassung Heizkostenverordnung in Kraft. Verfolgt werden mit der Änderung vor allem energiepolitische Ziele.

Die wichtigsten Änderungen:

• Die Ergebnisse der Ablesung sind zeitnah mitzuteilen.

• Die Änderung der Verteilerschlüssel wird einfacher. Jetzt kann der Abrechnungsschlüssel nicht nur in den ersten drei Jahren geändert werden sondern immer dann, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen.

• Stärkere Berücksichtigung des Verbrauchsanteil im Verhältnis zum: Flächenanteil: In Gebäuden, die
* nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 erfüllen und
* die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und
* in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind 70 % der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach dem erfassten Wärmeverbrauch auf die Nutzer zu verteilen.

• Der Katalog der umlegbaren Kosten wurde erweitert.

• Die Regeln für das Schätzverfahren und für die Ermittlung der Kosten der Warmwasserversorgung wurden geändert.

Die neuen Regeln gelten für Abrechnungszeiträume, die nach dem 1.1.2009 beginnen. Anderenfalls gilt die Verordnung in ihrer bisherigen Fassung.


Gibt es eine Staatshilfe gegen steigende Heizkosten?

Stuttgart, 03.08.2008: Die Baugenossenschaft Münster a.N. eG in Stuttgart fordert wegen der Heizkosten staatliche Zuschüsse für einkommensschwache Haushalte.

Damit befindet sich die Baugenossenschaft Münster a.N. eG als Vermietungsgenossenschaft im Einklang mit dem Deutschen Mieterbund. Gerade die einkommensschwachen Haushalte müssten spürbar entlastet werden, fordert Michael Rosenberg-Pohl. Die Erhöhungen des Wohngeldes und der Regelsätze nach Harz IV seinen daher unverzichtbar. Ein durchschnittlicher Mieterhaushalt wende heute 30% seines Nettoeinkommens für die Beheizung der Wohnung auf. Einschließlich Stromkosten seien es sogar 33%.

Dies deckt sich im Wesentlichen mit den Feststellungen des DMB. Der DMB hat zusätzlich ein 10-Punkte-Programm vorgelegt, in dem langfristig eine umfassende energetische Modernisierung der Wohnungsbestände angestrebt werden soll. Ziel müsse es sein, bis zum Jahr 2020 die Energiestandards von Neubauten auch im Wohnungsbestand zu erreichen. Probleme gebe es vor allem bei Kleinvermietern, d.h. die etwa 1 bis 3 Häuser vermieten. Bei ihnen bestehe, so der DMB, „ungeheuere Investitions-Unlust“. Deutlich besser sei der energetische Zustand von Wohnungen im Bestand von Genossenschaften und Großvermietern.

Die Baugenossenschaft Münster a.N. eG hat in den letzten 5 Jahren 9,6 Millionen Euro in die 88 Mietwohngebäude des Bestands, dh. ca. 600 Mietwohnungen investiert. Das bedeutet nahezu 80 % der Mietumsätze sind u.a. in die energetischen Einsparmaßnahmen, d.h. Modernisierungen und Instandhaltung zur Aufrechterhaltung der langfristigen Vermietbarkeit, geflossen. Als eine der kleineren Stuttgarter Vermietungsgenossenschaften ist dies, ein Spitzenwert im bundesweiten Vergleich, so Rosenberg-Pohl, Vorstandsvorsitzender der BGM.




Hr. Michael Rosenberg-Pohl

EU diskutiert ermäßigte Steuersätze für das Bauen und Renovieren. Ermäßigte MWSt für energieeinsparende Werkstoffe, Gegenstände und Dienstleistungen. Bundesregierung meldet Widerstand an!

Brüssel/Stuttgart, 15.07.2008: Die EU Kommission hat am 7. Juli 2008 einen Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG vorgelegt, um den Mitgliedstaaten die Flexibilität einzuräumen, bei bestimmten Dienstleistungen auf Dauer ermäßigte Mehrwertsteuersätze anwenden zu können.

Im Rahmen des in Stuttgart stattgefundenen Genossenschaftstags der Bau- und Wohnungsgenossenschaften am 9. Juli 2008 trägt Herr Michael Rosenberg-Pohl, Vorstandsvorsitzender der BGM in Stuttgart vor, dass dieser Vorschlag vor allem kleineren und mittleren Unternehmen dient und Bestandteil des "Small Business Act" ist. Gerade kleine Genossenschaften stehen vor der Entscheidung energetische Investitionen zu tätigen, dabei aber die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht zu lassen.
Durch die Senkung des MWSt-Satz auf ggf. 7 % wird ein wichtiges Signal zur Entlastung der Immobilienwirtschaft und der Verbraucher gesetzt.

Er berichtet weiterhin, dass nach dem Vorschlag der Kommission in diesem Zusammenhang die Beschränkungen im Wohnungswesen auf Wohnungen "im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus" wegfallen sollen.
Das Bedeutet, dass auf Lieferungen und den Bau aller Wohnungen sowie auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wohnungswesen (einschließlich Renovierung, Instandsetzung, Reinigung usw.) ermäßigte Sätze angewandt werden können.

Die EU-Kommission prüft zudem ob es zweckmäßig ist, ermäßigte Steuersätze für energiesparende Werkstoffe oder energieeffiziente Gegenstände und Dienstleistungen zuzulassen. Sie wird im Herbst 2008 hierzu die Ergebnisse ihrer Untersuchungen zusammen mit entsprechenden Vorschlägen präsentieren.

Die Bundesregierung hat bereits Widerstand gegen diese Pläne angemeldet.



Die Genossenschaft im energetischen Wettbewerb – Herausforderung und Chance

Stuttgart 12.01.2008: Die CO2-Emission unserer Autos rückt mehr und mehr in den Vordergrund und bringt Rufe nach Tempolimits wieder auf die Tagesordnung. Bei Technischen Geräten ist die Werbung mit Energieeffizienz längst an der Tagesordnung. So ist davon auszugehen, dass auch im Wohnungs- und Immobilienmarkt energetische Fragen zu den wichtigsten Entscheidungskriterien für Mietinteressenten aufsteigen werden. Die immer weiter steigenden Energiepreise werden die Mieter schon aus finanziellen Gründen dazu zwingen energetische Fragen bei der Wahl ihrer Wohnung mehr als heute zu würdigen.

Die Baugenossenschaft Münster a.N. eG sitzt mit ihren Mietern in einem Boot, wenn Fragen der Notwendigkeit einer Energieeinsparung diskutiert werden. Es gibt keine Alternative zur Energieeinsparung!

Die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung führen zu einer Senkung des individuellen Energieverbrauchs. Die Heizkosten können somit idealerweise gesenkt oder zumindest konstant gehalten werden. Natürlich erhöhen sie auch die Wohnqualität erheblich und steigern den individuellen Wohnwert für den Mieter.

Die Baugenossenschaft Münster ist seit dem Aufkommen des Wärmedämmverbundsystem konsequenter Anwender der Technik und somit auf der Höhe der Zeit. Über 50% aller Liegenschaften sind zum Wohle der Mitglieder auf den jeweils aktuellen Stand der Technik.

Im Rahmen des aktuellen Modernisierungsprogramm 2008 werden wir wiederum über 1 Million Euro zur Einsparung von CO2 und Energie aufwenden (Stuttgart-Freiberg und Stuttgart-Münster). Gut und Sicher Wohnen ist hierbei immer unser Wahlspruch!


Fehlbebelegungsabgabe aufgehoben!

Stuttgart, 13.12.2007: Der Landtag Baden-Württemberg hat das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zum 1. Januar 2008 aufgehoben. 2200 Mieter öffentlich geförderter Wohnungen müssen deshalb ab dem nächsten Jahr keine Fehlbelegungsabgabe mehr bezahlen, auch wenn das Jahreseinkommen die Einkommensgrenzen überschreitet. Dies gilt aber nicht für rückständige Beträge aus den Jahren 2007 und früher.

Mieter, die der Stadt Stuttgart eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben brauchen nichts zu veranlassen, da die Stadt in dem nächsten Jahr keine Abbuchungen für die Fehlbelegungsabgabe mehr vornehmen wird.

Falls Mieter bei ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollte dieser Auf Jahresende gelöscht werden, um Überzahlungen zu vermeiden.
(Quelle: Amtsblatt der Stadt Stuttgart, 13.12.07)